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Kolumne

IARC: Altersfreigabe als Day-One-Patch

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Die aktuelle Praxis der Selbstregulierung der Videospielindustrie durch die Prüfung der Altersfreigabe nach der Veröffentlichung des Produkts ist problematisch.

Diese Kolumne repräsentiert die persönliche Meinung des Autors.
Inhaltswarnung: Der Beitrag behandelt die Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige.

IARC – Weltweites Alterseinstufungssystem

Quelle: https://www.globalratings.com
Quelle: globalratings.com

Die International Age Rating Coalition (IARC) ist ein Zusammenschluss von Organisationen zur weltweiten Alterseinstufung von Online-Spielen und Apps auf Basis eines Fragebogens, den die Publisher ausfüllen. Seit der Novellierung des Jugendschutzes in Deutschland im Mai 2021 ist es erforderlich, dass alle digitalen Games, auf die ich mich fokussiere, ein Alterskennzeichen aufweisen. In Deutschland ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auf gesetzlicher Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz (JuSchG) (Datenträger-basierte Games) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) (digitale Games) für die Vergabe der Alterskennzeichen zuständig. Üblicherweise wird ein Videospiel von einem Tester geprüft und die Altersfreigabe von einem behördlichen Vertreter bestätigt. IARC nutzt die USK seit 2013, genauso wie zwischenzeitlich auch etwa das ESRB in Nordamerika, PEGI (Europa), ClassInd (Brasilien), ACB (Australien), GRAC (Südkorea) und TCA (Taiwan). Statt mühsam jeden Titel selbst spielen zu müssen, verlässt man sich auf die korrekten Angaben des Publishers in einem Fragebogen, auf den im Einreichungsprozess im jeweiligen digitalen Store verwiesen wird. Das Verfahren wird derzeit von nahezu allen digitalen Stores, in denen Videospiele erhältlich sind genutzt, u.a. vom Nintendo eShop, PlayStation Store, Microsoft/Xbox Store, Epic Games Store, Origin/EA Store, Meta Quest Store, PICO Store, Google Play Store, Apple App Store, dem Cloud-Abo-Dienst Amazon Luna und dem Insel-Creator-Programm im beliebten Online-Spiel Fortnite genutzt. Eine Ausnahme mag euch aufgefallen sein: Steam, der wohl beliebteste Marktplatz für digitale PC-Spiele. Medienberichten zufolge sollen auf Steam seit vergangenem Oktober allerdings keine Spiele mehr ohne Alterskennzeichen in Deutschland veröffentlicht werden können. Die Alterskennzeichen können sich auch im IARC-Verfahren von Land zu Land unterscheiden, da die verschiedenen Maßstäbe der der Koalition beigetretenen Rating Boards (Altersfreigabestellen) beachtet werden. Zusätzlich werden auch Inhaltshinweise vergeben, etwa zu den Themen Gewalt & Krieg, Bedrohung & Angst, Sex, Suchtmittel oder Glücksspielthematik und Nutzungshinweise etwa zu In-Game-Käufen.

Quelle: https://www.degruyter.com/document/doi/10.9785/cr-2015-0806/html
Quelle: degruyter.com

Zurück zur IARC, das sich ganz auf den Jugendschutz zu konzentrieren scheint. Zitat der USK: „Mit dem IARC-System wird die Altersbewertung auf Grundlage von Kriterien der Jugendbeeinträchtigung durchgeführt. Aspekte des Strafrechts, Urheberrechts sowie anderer Rechtsbereiche werden nicht berücksichtigt. Alterskennzeichen, die im regulären USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz durch staatliche Vertreter*innen vergeben werden, unterscheiden sich auch optisch von den IARC-Kennzeichen. Sie werden in erster Linie für Spiele genutzt, die im stationären Handel (etwa im Ladengeschäft) vertrieben werden.“

BzKJ – Indizierungen

Neben der Industrie-eigenen Selbstregulierung USK gibt es auch noch die staatliche Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), die bis 2003 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) und bis April 2021 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hieß und gemäß § 17 Abs. 2 JuSchG für den Jugendmedienschutz in Deutschland zuständig ist. Ältere Semester erinnern sich vielleicht an die zahlreichen Indizierungen von der BPjS in den 90ern und in den frühen Nuller-Jahren. In den vergangenen Jahren ist es allerdings ruhig um das Thema Indizierungen geworden, Streichungen sind eher an der Tagesordnung, etwa Aliens versus Predator (1999) am 26. Februar dieses Jahres. Anträge auf Indizierung können gemäß § 21 Abs. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) beim BzKJ von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die obersten Landesjugendbehörden, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz, die Landesjugendämter, die Jugendämter, die anerkannten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle und die aus Mitteln des Bundes, der Länder oder der Landesmedienanstalten geförderten Internet-Beschwerdestellen gestellt werden. Zusätzlich können diverse Behörden wie die Polizei oder Schulen sowie Träger wie Bildungs- und Jugendeinrichtungen Anregungen einreichen und der Leiter der BzKJ kann auf eigenes Bestreben eine Prüfung einleiten, sofern dies der Jugendschutz gebietet. Allerdings scheint die Indizierung eines digital-only-Spiels erheblich schwieriger zu sein. Die USK schreibt: „USK-Kennzeichen informieren über eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe. Gleichzeitig schließt die USK-Kennzeichnung und Freigabe eines Spiels die Vermutung einer jugendgefährdenden Wirkung eines Spiels aus – somit kann ein Spiel mit USK-Kennzeichen nicht mehr durch die Bundesprüfstelle indiziert werden.“ Da durch das IARC-Verfahren von den Spielefirmen selbst ein USK-Kennzeichen generiert wird, ist fraglich ob dann überhaupt noch eine Indizierung möglich ist. Es bleibt zu hoffen, dass die USK nach der Veröffentlichung und bei der Überprüfung des Alterskennzeichens noch eine Indizierung anregen kann, sonst hat die BzKJ im digitalen Raum kaum Handlungsspielraum.

Der Einzelfall – um Mitternacht USK 16 und 8 Stunden später USK 18

Hoffentlich seid ihr nun ungefähr darüber im Bilde, wie digitale Games an ihre Alterskennzeichen kommen. Ein konkreter Fall hat mich dazu bewogen, mich intensiver mit der Thematik zu beschäftigen. Wenn man über Videospiele berichtet, erhält man immer wieder Anfragen von PR-Agenturen, die von den Publishern der Spiele beauftragt wurden, noch nicht veröffentlichte Games zu testen. Naturgemäß ist der Informationsgehalt, den man zu einem solchen Zeitpunkt hat, recht beschränkt, etwa auf die Angaben des Publishers in der Pressemitteilung oder auf der jeweiligen Produktseite. Ein konkretes Bild vom Spiel kann man sich erst durch das Anspielen machen. Und so habe ich den von einer PR-Agentur bereitgestellten Steam-Code eingelöst, das Spiel heruntergeladen und gestartet. Es handelt sich um eine Visual Novel in einem historischen Setting. Der Publisher gibt an, dass es sich um düstere Themen dreht, dies aber historisch begründet sei. Man schlüpft in die Rolle eines jungen Mannes, der von noch viel jüngeren Kindern umgeben ist, teilweise deutlich unter 12 Jahren. Der Grundton des Spiels ist enorm verstörend. Visual Novels haben i.d.R. keine ausgefeilten Gameplay-Mechaniken, sondern konzentrieren sich auf die Story, in deren Verlauf man einen gewissen Entscheidungsspielraum normalerweise hat. In den ersten Spielstunden fordert der Protagonist vehement ein junges Mädchen unter Androhung von Gewalt dazu auf sich zu entkleiden und pinnt es zu Boden. Der Spielende hat keine Wahl – das Spiel endet sobald man sich weigert fortzufahren. Nun gibt es Medien, die sich ernsthaft mit solchen äußerst sensiblen Themen auseinandersetzen und etwa aus der Opferperspektive behandeln und einordnen. Hier passiert das Gegenteil, der Spielende wird zur Androhung sexueller Gewalt gegenüber Kindern gezwungen und zeigt dabei keine Reue. Das Spiel vermisst jegliche Form von Reflektion. In der Vergangenheit sind schon Spiele für weitaus weniger auf dem Index gelandet.

Ich habe mich dazu entschieden, den Titel des Spiels nicht zu nennen, damit ihm nicht mehr werbewirksame Aufmerksamkeit zuteil wird, und habe stattdessen die zuständigen Stellen informiert. Steam wurde am 23. April 2024 (Tag der Veröffentlichung des Spiels; Altersfreigabe: ab 18 Jahren („sexualisierte Gewalt“)) über die Meldefunktion der Plattform und Nintendo über deren Pressestelle am 6. März 2025 (eine Woche vor Veröffentlichung im eShop für Switch; Altersfreigabe zunächst USK/PEGI 16) über die Inhalte des Spiels informiert und dabei auf meine Erfahrungen und die anderer Userinnen und User in den negativen Steam-Rezensionen verwiesen. Bei der USK und PEGI habe ich über deren Webseiten am 19. Februar 2025 bzw. 6. März 2025 Beschwerde gegen die Altersfreigabe von 16 Jahren eingereicht und bei der USK zusätzlich um Überprüfung gebeten, ob das Spiel Gründe für eine Indizierung aufweist mit dem Hinweis auf eine mögliche Weiterleitung an die BzKJ. Nachfolgend findet ihr die Antworten von Nintendo, USK und PEGI. Steam und IARC, an die die an die USK gerichtete Nachricht weitergeleitet wurde, haben sich bislang nicht dazu geäußert.

v.l.n.r.: Produktseiten im Nintendo eShop (Deutschland: Bild 1 v. 0:39 Uhr, Bild 2 v. 8:30 Uhr; Österreich: Bild 3 v. 8:30 Uhr)

v.l.n.r.: Produktseiten im Nintendo eShop und im Steam-Store v. 8:30 Uhr

Antworten der Nintendo-Pressestelle vom 10. bzw. 11. März 2025 (Auszug):

„Vielen Dank für deinen Hinweis bezüglich der vergebenen Altersfreigabe des Videospiels […] des Publishers […], dem wir bereits nachgehen. Wir hatten sofort nach Erhalt deiner E-Mail diesbezüglich bei unseren Ansprechpartnern der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie Pan European Game Information (PEGI) angefragt, die bereits die vergebene Altersfreigabe prüfen und dir auch direkt auf deine Nachricht antworten werden.“

„Wir haben daher nochmals PEGI informiert und Spielszenen der Steam version geschickt, die auch für die Version für Nintendo Switch dringend geprüft werden sollen.“

Sowie eine Ergänzung vom 13. März 2025:

„Zur Vergabe der Altersfreigabe eines im Nintendo eShop veröffentlichten Titels wird die Version für Nintendo Switch von den jeweiligen Prüfstellen beurteilt.“

Antwort der USK vom 7. März 2025 (Auszug):

„Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Gamesbranche. Sie ist seit dem 01.04.2003 auf Grund der Vereinbarung zwischen den Ländern und den Wirtschaftsverbänden im Rahmen des gesetzlichen Jugendschutzes (§ 14JuSchG) zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes erteilen staatliche Vertreter am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen auch innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Das Spiel hat  ein sogenanntes IARC-Verfahren (International Age Rating Coalition) durchlaufen. Über das IARC-Verfahren können  Sie hier mehr erfahren. Ich habe Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung an IARC weitergeleitet.“

Antwort von PEGI vom 10. März 2025 (Auszug):

„The game […] has yet to be released on the platforms for which it has acquired a PEGI rating. Note that the PEGI rating currently depicted on the eShop is ‘provisional’: it has not yet been verified by PEGI. That’s because it has been rated through a global age rating procedure called IARC, which is for digital-only releases and works on the basis of post-release verification. PEGI can/will verify the rating as soon as possible after the game’s released. Consequently, we cannot provide any further comment at this time.“

Während die fehlende Rückmeldung von Steam mehr als nur ernüchternd ist, finde ich vor allem die Intransparenz in Bezug auf das Entstehen der Altersfreigabe bedenklich. Es findet sich auf der Steam-Produktseite weder ein Hinweis auf USK, PEGI oder IARC. Nintendo war hingegen in der Kommunikation sehr transparent und scheint die Angelegenheit mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Eile zu verfolgen. Den relativ raschen Mitteilungen von USK und PEGI entnehme ich, dass ihnen vom IARC-System Steine in den Weg gelegt werden, einen konkreten Titel vor der Veröffentlichung prüfen zu können. Eine Überprüfung des Alterskennzeichens nach Veröffentlichung ist einfach zu spät. Das Spiel wurde um Mitternacht „ab 16 Jahren“ (USK/PEGI) veröffentlicht und erst morgens um kurz nach 8 Uhr konnte ich feststellen, dass das USK-Alterskennzeichen auf „ab 18 Jahren“ geändert und der Hinweis „sexualisierte Gewalt“ hinzugefügt wurde. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags (13. März 2025, 12:30 Uhr) ist das Spiel immer noch mit einem PEGI-Alterskennzeichen „ab 16 Jahren“ in Österreich, der Schweiz, Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Großbritannien und Irland, Belgien, der Niederlande und Südafrika erhältlich. Einen Hinweis darauf, dass die PEGI-Einstufung vorläufig („provisional“) sein soll, konnte ich auf der Produktseite nicht finden.

Quelle: https://usk.de/10-jahre-iarc/
Quelle: USK

Wenn eine Industrie sich effektiv selbst regulieren will, sollte ein Videospiel vorab den Stellen, die für die Vergabe der Alterskennzeichen zuständig sind, zugänglich gemacht werden, insbesondere wenn eine Meldung von mindestens potentiell jugendgefährdenden Inhalten einer Version für eine andere Plattform vorliegt – unabhängig davon, ob jemand mit einer Mini-Publikation im Rücken die Meldung gemacht hat. Dem IARC-System kann man durch seine Entlastung der Rating Boards und der vereinfachten Freigabe gerade für Indie-Entwicklerinnen und Indie-Entwickler auch viel Positives entnehmen, im vorliegenden Fall ist es jedoch dabei gescheitert, international gleichermaßen einen ausreichenden Jugendschutz zu gewährleisten. Dieser scheint viel mehr davon abhängig zu sein, wie schnell die einzelnen Rating Boards nach der Veröffentlichung eines Spiels reagieren. Mit diesem Beitrag hoffe ich einen Denkanstoß zu geben, das System weiter zu optimieren und die Altersfreigabe von Spielen im digitalen Raum nicht als mitunter optionalen Day-One-Patch zu behandeln.

Update: 13. März 2025, 18:20 Uhr

Zwischenzeitlich hat die bei der USK für die Überprüfungen der IARC-Einstufungen zuständige Stelle heute Folgendes mitgeteilt:

„vielen Dank für Ihre Mail und das Interesse an dem USK-Kennzeichen von […]. Apps und reine Online-Spiele wie […] erhalten in der Regel nicht durch das klassische Prüfverfahren der USK ihre Alterskennzeichen, sondern durch das IARC-System. Die rechtliche Grundlage dafür stellt nicht das Jugendschutzgesetz dar, sondern der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Beim IARC-Verfahren führen Anbieter vor Veröffentlichung ihres Produktes eine Selbstauskunft zu jugendschutzrelevanten Inhalten durch, welche auf international entwickelten Kriterien basiert. Die entsprechenden Antworten werden automatisch nach einer von der USK festgelegten und in Deutschland gültigen Gewichtung ausgewertet. Dies führt direkt zu der im jeweiligen Store angezeigten USK-Alterskennzeichnung. Diesem System ist es zu verdanken, dass alle erhältlichen Onlineangebote einer teilnehmenden Plattform direkt im Moment ihrer Veröffentlichung eingestuft und mit dem ermittelten Kennzeichen angezeigt werden können. Selbstverständlich führen wir als USK wie auch unsere internationalen Partner jeden Tag umfassende Tests durch, um die auf diese Weise generierten Kennzeichen zu überprüfen. Sollte eine Fehleinstufung vorliegen, so korrigieren wir diese umgehend. Die USK vergibt ihre Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems nur für Online-Spiele und Apps, die sich auf den digitalen Storefronts unserer Partner befinden. Dazu zählen: Nintendo eShop, Google Play Store, Microsoft Store Xbox, Sony PlayStation Store, Meta Store, Pico, Luna, Epic Games, Fortnite Store. Steam nimmt nicht an dem globalen Bewertungsstandard von IARC teil. Insofern ist die USK für diese digitale Storefront nicht zuständig. Durch die immense Anzahl an verschiedenen Angeboten innerhalb der bei uns angeschlossenen Storefronts sind Hinweise wie Ihre Rückmeldung zu dem Spiel […] für uns stets sehr wertvoll. Wir haben das Spiel nach Erhalt Ihrer Mail eingehend geprüft. Dabei haben wir festgestellt, dass es nach unseren Kriterien nicht korrekt eingestuft wurde. Nach IARC-Kriterien können z.B. die von Ihnen beschriebenen Inhalte für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend sein. Das zutreffende, neue USK-Kennzeichen ab 18 Jahren wird nun bei unseren Partnern angezeigt. Zudem haben wir den Verdacht, dass das Spiel Indizierungskriterien erfüllen könnte, weshalb wir zusätzlich die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) als dafür zuständige Behörde informiert haben. Wir danken Ihnen für diesen Hinweis.“

Das JuSchG hatte ich eingangs erwähnt, da die USK grundsätzlich die Kennzeichen auf dessen Grundlage für Retail-Games vergibt, und um Verwirrungen zu vermeiden, wurde die Formulierung entsprechend angepasst. Den Angaben entnehme ich zudem, dass eine Indizierung eines digitalen Games auch nach Vergabe des IARC-USK-Kennzeichens auf Grundlage des JMStV möglich ist, anders als es nach der Vergabe des USK-Kennzeichens eines Retail-Spiels auf Basis des JuSchG der Fall ist. Sollten sich neue Entwicklungen ergeben, werde ich diesen Beitrag entsprechend aktualisieren.

Update: 16. März 2025, 22:00 Uhr

Das Spiel ist auf den Produktseiten in den weiter oben genannten Ländern, in denen es am Tag der Veröffentlichung noch mit PEGI 16 freigegeben wurde (u.a. Österreich und Schweiz), zwischenzeitlich auch ab 18 Jahren eingestuft und mit einer Inhaltswarnung für „Sexuelle Gewalt“ gekennzeichnet worden.